von Günther Schmidt
Peter Clarenbach war ein sehr tüchtiger Hammerschmied und Geschäftsmann. Sein Name taucht an allen Ecken und Kanten der bergischen Industriegeschichte auf, besonders aber bei der Beschaffung des Eisens selber: Nachdem Ende des 17. Jahrhunderts die Eisenschmelzhütten des Remscheider Raumes stillgelegt worden waren, bezog man Roheisen, Stahlkuchen und vorgeschmiedete Barren meist aus dem Oberbergischen, dem kölnischen Sauerland sowie den saynischen und nassauischen Territorien, vor allem aus dem Siegerland. Das Material wurde auf der über Hückeswagen führenden "Iserstrote" ins Remscheider, Lüttringhauser und Cronenberger Gebiet gebracht, hier in Eisen- und Rohstahlhämmern gefrischt und durchgeschmiedet und dann in den Reckhämmern zu Band- und Stabeisen sowie zu Stabstahl verarbeitet. In den Raffinierhämmern aber wurde daraus der Gärb- oder Raffinierstahl bereitet, aus dem in wieder anderen Werkstätten die verschiedenartigsten Werkzeuge und Geräte hergestellt wurden.
Im Jahre 1715 lief beim Cronenberger Handwerksgericht die Klage ein, dass einige Landeseingesessene aus dem Kirchspiel Lüttringhausen durch ein Abkommen mit den Stahlschmieden in Olpe sowie mit den Freudenberger und Ferndorfer Lieferanten, von denen man früher das Material direkt bekommen habe, den gesamten Eisenhandel im Bergischen an sich gerissen hätten und die Preise nach Belieben erhöhten. Gemeint waren damit Peter Clarenbach vom Hohenhagen, der 1714 zwei Hämmer an der oberen Wupper bei Kräwinklerbrücke erbaut hatte, und sein Kompagnon Tillmann Goldenberg, ebenfalls zu Hohenhagen wohnend, der damals Hammerwerke am Mückenbach, in der Gerstau und in der Dörpe betrieb. Beide hatten sich - letzterer mit dem Dörpe-Hammer - günstige Plätze an der Hückeswagener Strecke der oben genannten Eisenstraße gesichert und sich - seit mindestens 1710 - in den vom Sauer- und Siegerland in das Wupperviereck laufenden Handelszug als Zwischenhändler und Verleger der Olper und Siegerländer Eisen- und Rohstahlproduzenten eingeschaltet.
Dass Clarenbach und Goldenberg es verstanden hatten, sich durch das Abhängigmachen ihrer Lieferanten und Verpflichten der Siegener Beamten in wenigen Jahren eine Monopolstellung als Zwischenhändler aufzubauen, geht sowohl aus Gerichtsprotokollen im Siegener Landesarchiv als aus den Akten des Cronenberger Handwerkgerichts hervor. Die Beschwerdeführer des Jahres 1715 betonten vor allem, dass der geringe Handwerksmann und Schmied durch das rücksichtslose Vorgehen der beiden ruiniert werde. Welche Gewinne Peter Clarenbach, der im Siegerland mehrere Unternehmen unterhielt, aus dem Zwischenhandel mit dem Siegerländer Material zog, ergibt sich aus der Tatsache, dass er außer den beiden Hämmern von 1714 in der Zeit von 1726 bis 1732 sieben weitere Hämmer an der Kräwinklerbrücke errichten konnte. Und durch Tillmann Goldenbergs Witwe wurden 1748 mindestens sechs Hämmer betrieben, die teils auf Remscheider, teils auf Lüttringhauser und teils auf Hückeswagener Gebiet lagen.