Teil I
Wer kennt noch Begriffe wie Baatmüser, Gi´et oder Maipier? Baatmüser ist eine Bartgrundel oder Schmerle (cobitis barbatula), ein etwa elf cm langes wohlschmeckendes Bachfischlein. Es wurde mit einer Gi`et (spitzwinklige Fischgabel) beim Schein einer Leuchte gestochen. Die Maipier war eine Ellritze oder Pfrille oder Pfelle (phoxinus laevis) mit etwa 13 cm Länge und war neben Forelle und Lachs eine beliebte Ergänzung zum täglichen Speiseplan der Grafen von Berg. Zitat aus einerUrkunde von 1684: "Auf der Wupper haben ihre Hochfürstliche Durchlaucht eine fischerey, das Donawer wasser genant, gehet an dem Krahdendahler Wasser ahn, langs die Burgh vnd forters hinab biss an das Strohner Wasser, in welchem Donawer wasser oder fischereyen der fischdeich gelegen vnd die Eiffische Forellenbach in der Burgh ihren aussgang nimmet (..), gehet zur Burgh auf der Wupper zum ende, auf welcher Bache nechst Ihrer Hochfürstlichen Durchlaucht Mahlmüllen dero Forellen Weyer gelegen.Das Strohner Wasser. Das Gludener Wasser nechst dem Strohner Wasser gelegen. Der Eiffkerbach fangt oben bey Wermelskirchen ahn vnd endet sich in Dabringhausen an der Marxmüllen am Otter Müllenflussdeich. Die Morsbacher Fischerey, wie dieselbe zeit meiner vnderthenigsten Bedienung zum Hausse vnd Kellnereyen Burgh gehörig vnd verpachtet gewessen, gehet zu Müngsten in die Wupper und fanget ahn oben die alte Bach.Diese vorgemelte fischereyen sind am 23. Octobris 1684 bey der kertzen auf zwölff jahr, jedoch zu sechssen dem beliebenden theil abzustehen, an Johannes Vischern zur Burgh mit gewissen conditionen, wie in der Jahr rechnung mehreres zu ersehen, verpfachtet, jährlichs halb auf Martini vnd halb auf Maytag zu bezahlen. Ein hundert sechtzig vnd sechs Reichsthaler, jeden zu achtzig alb.Collnisch gerechnet."
Diese Fischerei wurde parzellenweise von den Grafen von Berg an den Wupperfischer für jeweils zwölf Jahre verpachtet. Eine Urkunde vom 14.12.1437 besagt, dass Ritter Johann von Landsberg an diesem Tage für sich und seine Nachkommen seine Fischerei auf der Wupper für eine jährliche Abgabe von sechs Mark kölnischen Geldes an Peter von Eulswag und dessen Erben in Erbpacht abgab. Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Remscheid und kann, falls man der alten Schrift mächtig ist, dort eingesehen werden. Eine weitere Urschrift mit anhängendem Siegel führt uns ins Müngstener Fischereigebiet.
Am 14. Mai 1620 verkauften Eberhard von Bodlenberg, genannt Kessel, zu Hackhausen bei Ohligs, Amtmann zu Elberfeld, und seine Frau Agnes, geb. von Galen, "zur Abgütung ihrer lieben Mitschwester" dem ehrenhaften, frommen, vornehmen Rutger von Schoeler (Schuller) und seiner Gattin Katharina von Mhum (Mumm) ihre Fischerei und Wassergerechtigkeit auf der Wupper zwischen den Weidenhainen zu Solingen und der Dorper Fischerei unten an dem Eltenstein samt dazugehörigen Gerechtigkeiten an zwei Schleifkotten daselbst. Der Verkaufsvertrag wurde in gütlicher Abmachung auf die bescheidene Summe von 350 Talern kölnischer Währung festgesetzt und bar bezahlt. Besonders wichtig war den Grafen, dass bei der Anlage von Schleifkotten oder Mühlen der Wasserdurchfluss gewährleistet war und die Fische ungehindert an ihre Laichplätze gelangen konnten. Die Berufsfischer zählten zu den ersten Bewohnern von Burg, und das erste Siegel der Freiheit Burgh hatte einen Fisch im Wappen. Das Siegel der Tuchmacherzunft von 1546 zeigte einen Krebs neben zwei Sparren (aus dem alten bergischen Sparrenschild) unter einem Limburger Löwen. Die eigentliche Fischerei unterlag dem Burger Kellner, welcher die Pachten vergab. Sie erstreckte sich außer der Wupper auch auf alle Nebenbäche im Bereich der Grafen von Berg, so z.B. den Morsbach, die Dhünn oder den Sengbach bei Glüder. Dieser letztgenannte war übrigens so ergiebig, dass er von den Fischern als "goldener Forellenbach" bezeichnet wurde. Zur Herbstzeit wurden dort in der Flut oft 400 bis 500 Pfund Forellen gefangen.
"Die Wupperfischerei in der Zeit der Bergischen Grafen (1)" vollständig lesen